Die Anwaltskanzlei wurde im Jahre 2003 gegründet

Über die Kanzlei

Unsere fachlichen Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht  sowie Vertragsrecht.

Wir vertreten mittelständische Unternehmen und Betriebsratsgremien sowie
Arbeitnehmer und Führungskräfte auf allen Gebieten des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts.

Geschäftsführer und Vorstände beraten und vertreten wir bei der Gestaltung der
Dienstverträge sowie bei Auseinandersetzungen im Rahmen ihrer Dienstverhältnisse.

Ebenfalls arbeiten wir als Beisitzer in Einigungsstellenverfahren.

Wir sind regional und überregional tätig.

Mobilität ist eine Selbstverständlichkeit.

Die Beratung erfolgt auf Wunsch direkt in den Geschäftsräumlichkeiten
unserer Mandantschaft.

Unser Ziel ist es, mit Weitsicht und Kreativität Ihre Interessen zu vertreten und
die effektivste Lösung zu erreichen.