Das heutige Arbeitsrecht ist nicht nur ein eigenes Spezialrechtsgebiet, sondern darüber hinaus eng vernetzt mit wirtschafts-, steuerlichen und auch sozialrechtlichen Komponenten.
Unsere Beratung erfolgt stets unter umfassender Berücksichtigung dieser Thematiken.
Schwerpunkte bilden sowohl die Vertretung in individuellen Fragen (Kündigung, Vertragsrecht, Abfindung), als auch in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen (Betriebsvereinbarung) und Tarifrecht.
Hierzu gehört insbesondere:
- Beratung und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor und nach Ausspruch einer Kündigung
- Verhandlung und Abschluss von Aufhebungsverträgen unter Beachtung der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen
- Umfassende Beratung in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung
- Beratung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Übernahme der Vertretung im Einigungsstellenverfahren
- Beratung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren
- Begleitung von betrieblichen Umstrukturierungsmaßnahmen