Entscheidungen im Gesellschaftsrecht können zu erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für das Unternehmen führen. Mit dem Erstellen der Satzung werden gleichsam die „Unternehmensspielregeln“ festgelegt, die maßgeblich das Geschick des Unternehmens bestimmen.
Wir beraten Personen- und Kapitalgesellschaften insbesondere bei:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Gestaltung der Dienstverträgen von Organvertretern juristischer Personen (Geschäftsführerdienstverträge)
- Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen
- Beratung bei Anteils- und Unternehmenskauf
- Strategien zur Vermeidung von Haftungsrisiken
- Beratung bei Entscheidungsprozessen zur Bildung von Konzernstrukturen